AMLR Kompass

Auf morgen navigieren. Neue Regulierung verstehen. Umsetzung strukturieren.

Übersicht

Die Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AMLR) ist ein zentraler Bestandteil des 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepakets. Mit der AMLR führt die EU ein „Single Rulebook“ ein: einheitliche, unmittelbar geltende Vorgaben sollen unterschiedliche nationale Regelungen und Lücken verringern und die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention stärker harmonisieren. Zugleich werden die Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen in der AMLR einbezogen.

Die AMLR gilt in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 10. Juli 2027. Für die EWR-Staaten, u.a. Liechtenstein, ist massgeblich, wann und in welcher Form die AMLR in das EWR-Abkommen übernommen wird.

Auch für Schweizer Finanzintermediäre kann die AMLR relevant sein, etwa über eine EU/EWR-Niederlassung oder -Tochtergesellschaft oder als Teil einer Gruppe mit Verpflichteten in der EU/EWR.

Anders als die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6), welche ebenfalls Teil des EU-Geldwäschepakets ist, muss die AMLR nicht erst in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, da sie unmittelbar gilt.

Die von den Verpflichteten zu beachtenden Sorgfaltspflichten ergeben sich deshalb künftig überwiegend aus der AMLR selbst.

reeeg unterstützt Sie bei diesem Paradigmenwechsel mit dem AMLR Kompass. Der Fokus liegt ausschliesslich auf der AMLR. 

Auf morgen navigieren: Der AMLR Kompass ordnet die neuen Artikel der AMLR den bereits bekannten Themengebieten zu und erleichtert so das Auffinden der einschlägigen Bestimmungen.

Neue Regulierung verstehen: Der AMLR Kompass erläutert die neuen Bestimmungen der AMLR und macht die daraus folgenden Pflichten verständlich.

Umsetzung strukturieren: Zur Unterstützung einer strukturierten Umsetzung hat reeeg den AMLR Kompass um mögliche Handlungsfelder ergänzt. Diese dienen als erste Orientierung für die praktische Umsetzung. Den AMLR Kompass mit Handlungsfeldern stellt Ihnen reeeg auf Anfrage gerne kostenlos zur Verfügung.

Hinweis                                                                                                                                        
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und enthalten keine weitergehende Auslegung. Sie ersetzen weder die Prüfung der verbindlichen Rechtsquellen noch die Beurteilung des Einzelfalls. Der AMLR Kompass erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

 

Die AMLR

Begriffe

Geltungs­bereich

Interne Organisation

GW-Risiko­bewertung, GW-Risiko­analyse

Geldwäsche­rei­fachstelle, Sorgfalts­pflicht­beauftragter

Weiter­bildung, Ausbildung und Integrität

Gruppen­weite Anforderungen

Auslagerung

Anwendung der Kunden­sorg­faltspflichten

Umfang der Kunden­sorgfalts­pflichten

Kunden­risiko­bewertung, CRA

Identifi­zierung des Kunden

Wirtschaft­liche Berechtigung

Geschäfts­profil

Laufende Über­wachung, KYC Reviews, Aktuali­sierung von Kunden­daten

«Targeted financial sanctions»

Vereinfachte Sorgfalts­pflichten

Verstärkte Sorgfalts­pflichten

Politisch exponierte Personen

Beizug Dritter

Besondere Abklä­rungen, Verdacht, STR/SAR, Auskunfts­ersuchen

Vermögens­sperre, Informations­verbot («tipping-off»)

Daten­schutz, Dokumen­tation und Aufbe­wahrung